Wie können Bürger ihre Anliegen unmittelbar an die Politik herantragen? Und wie stellen wir sicher, dass ihre Sorgen und Beschwerden auch tatsächlich Gehör finden? Über diese Fragen habe ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer Delegation aus Albanien ausgetauscht.
Albanien hat erst vor rund einem Jahr einen eigenen Petitionsausschuss eingerichtet. Dabei hat man sich bewusst an den Verfahrensweisen und Strukturen des Deutschen Bundestages orientiert. Umso mehr hat es mich gefreut, dass die albanischen Kollegen den direkten Austausch mit uns gesucht haben, schließlich verfügt unser Petitionsausschuss seit 1949 jahrzehntelange Erfahrung.
Grundsätzlich verfolgen beide Ausschüsse das gleiche Ziel, Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Anliegen direkt an das Parlament zu wenden. Auch die Bearbeitung der Petitionen ähnelt sich, jedoch mit einigen Unterschieden:
Während in Deutschland Petitionen längst schriftlich und elektronisch eingereicht werden können, ist in Albanien bislang nur die schriftliche Einreichung möglich. Ein elektronisches Verfahren soll aber bald ebenfalls folgen, dass vielen Menschen das Einreichen eines Bürgeranliegens erleichtern kann. Der albanische Petitionsausschuss kann Anliegen selbst bearbeiten oder an andere Ausschüsse weiterleiten. Ob eine Petition überhaupt behandelt wird, entscheidet dort zunächst der Ausschussvorsitzende mit. In Deutschland ist das Petitionsrecht hingegen fest im Grundgesetz verankert. Jede zulässige Petition wird nach klaren parlamentarischen Regeln behandelt. Dazu wird zunächst eine Stellungnahme aus dem betroffenen Fachministerium eingeholt. Im Anschluss beraten die eingesetzten Berichterstatter, teilweise mit Unterstützung des jeweiligen Fachausschusses im Deutschen Bundestag, über die Akte, bevor der Petitionsausschuss mit einem Votum hierüber abstimmt. Der Petent erhält abschließend grundsätzlich eine schriftliche Rückmeldung mit einer fachlich qualifizierten Begründung über das Votum seiner Petition. Das unterscheidet unseren originalen Petitionsausschuss im Übrigen auf immens von den vielen privaten Petitionsportalen, die im Internet zu finden sind und über die lediglich per Klick mitgezeichnet wird. Was viele nicht wissen ist, dass diese Petitionen die Abgeordneten im Bundestag nie erreichen.
Ein weiteres Thema war das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen. Aus dem Gespräch ging hervor, dass dieses Vertrauen, insbesondere in die Verwaltungen in Albanien, noch weiter wachsen muss. Gerade deshalb ist ein funktionierendes Petitionswesen in meinen Augen besonders wichtig, denn wer sich mit einer Beschwerde an sein Parlament wendet, muss sich darauf verlassen können, dass sein Anliegen ernst genommen und sorgfältig geprüft wird. Dazu gehören eine unabhängige und fachlich fundierte Bearbeitung sowie die Bereitschaft der Regierung und ihrer Ministerien, auch kritische Fragen zu beantworten.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig das ist. Nicht jede Petition kann am Ende erfolgreich sein, aber jeder Bürger hat das Recht, dass sich die Politik mit seinem Anliegen auseinandersetzt.
Albanien strebt eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Land noch vor einigen internen Herausforderungen steht, gleichzeitig aber großes Entwicklungspotenzial besitzt, was unter anderem die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt. Umso erfreulicher finde ich es, dass die albanischen Kollegen die Erfahrungen unseres Petitionsausschusses nutzen möchten, um ihre eigenen demokratischen Strukturen weiterzuentwickeln, um noch mehr im Sinne der Bürgerinnen und Bürger agieren zu können.