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BUNDESTAG AKTUELL 06. Dezember 2024

Liebe Freunde,

zwei bewegte Woche liegen hinter mir und meinem Team. Neben viel Arbeit, bei der wir unter anderem den Skandal rund um die Verschwendung von Steuergeldern für Influencer durch das BMWK sowie das vss. Insandsetzen von über 620 Mio. Euro Steuergeldern für das Northvoltwerk durch Bundesminister Habeck aufgedeckt haben, sind wir gestern beim gemeinsamen Treffen in Berlin etwas zu Ruhe gekommen. Mir ist allerdings zu gut bewusst, dass uns mit der Vertrauensfrage am 16. Dezember und den darauf anstehenden Neuwahlen weiterhin aufregende und sicherlich arbeitsintensive Zeiten bevorstehen. Danke an mein Team für die tolle Unterstützung in diesem Jahr!

Nicht unterschlagen möchte ich in diesem Bericht zudem die Berlin-Besuche aus meinem Wahlkreis, die wie immer Freude in den Bundestag gebracht haben.

Mehr wie gewohnt unten in den einzelnen Rubriken.

Ich wünsche viel Spaß beim Lesen! 

Herzliche Grüße,
Ihr/Euer


Andreas Mattfeldt

BlLD DER WOCHE

Teamtreffen

Das anstehende Weihnachtsfest ist immer eine gute Gelegenheit, um als Team noch einmal zusammenzukommen. Ich freue mich, dass dies trotz der Arbeitsbelastung auch dieses Jahr geklappt hat und mein Team sich nicht die gute Stimmung nehmen lässt.
V.l.n.r. Manuel Oesterschlink, Andreas Mattfeldt, Magnus v. Cramm

Ariane 6-Rakete als Garant europäischer Unabhängigkeit

Der Erstflug der europäischen Ariane 6-Rakete am 9. Juli 2024 vom französischen Weltraumbahnhof in Kourou war ein eindrucksvolles Erlebnis. Nicht zuletzt, da ich das Projekt von der Entwicklung bis zur Fertigstellung durch die ArianeGroup als zuständiger Haushälter im Deutschen Bundestag von Anfang an begleite.

Das war nicht immer ein leichtes Thema, da Raumfahrt, mit Hochtechnologie verbunden, mit entsprechenden Ausgaben einhergeht und komplexe Projekte nie gradlinig verlaufen. Dennoch halte ich den Erhalt und die Weiterentwicklung der Raumfahrtbranche in Deutschland und Europa entscheidend. Zum einen ist es heute forschungs- wie verteidigungspolitisch wichtiger denn je, dass Europa einen unabhängigen Zugang zum Weltraum hat. Zum anderen dürfen Deutschland und Europa nicht im Wettbewerb mit den anderen globalen Mitspielern zurückfallen. Das sage ich insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Ministerratskonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), die im November 2025 in Bremen stattfinden wird. Im Zuge dieser Konferenz legen die Mitgliedstaaten der ESA die Projekte fest, an denen sie sich beteiligen wollen – die sog. Zeichnungen.

Mit der Ariane 6, die für Transporte von bis zu 12 Tonnen Nutzlast in den Orbit ausgelegt ist, hat Europa eine Grundlage für die nächsten Jahre geschaffen. Dieser Weg muss mit noch mehr Engagement gestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund, der ein wenig Stolz für diesen Verantwortungsbereich erkennen lässt, freue ich mich, nunmehr ein Bild des Erstflugs „unserer“ Ariane 6 vor meinem Büro hängen zu haben.

THEMEN DER WOCHE

Ansiedlung von Northvolt in Schleswig-Holstein kostet Bund und Land über 620 Millionen Euro

Für den Bund wird es nun teuer. Der Haushaltsausschuss hat am 02. Dezember 2024 eine Unterrichtung über die Entsperrung von nicht geplanten Mitteln in Höhe von 620,644 Mio. Euro erhalten, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt hat.

Hintergrund ist eine Wandelanleihe, mittels der der Bund Northvolt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kapital i.H.v. 600 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat.
Im Haushalt 2023 war diese Anleihe noch mit 743,181 Mio. Euro abgesichert. Da das BMWK unter Minister Habeck eine Haftung nicht mehr erwartet hat, wurden im Haushalt 2024 nur 950.000 Euro hinterlegt.
Aufgrund der Insolvenz des Northvolt Konzerns muss der Bund der KfW bis zum 19. Dezember 2024 nun diese Wandelanleihe bezahlen sowie die Refinanzierungskosten der KfW i.H.v. 20,644 Mio. €.

Der Bund kann Schleswig-Holstein zwar für eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 300 Mio. Euro in Anspruch nehmen. Allerdings muss die restliche überplanmäßige Ausgabe nun im Haushalt des BMWK eingespart werden. Bei geplanten Gesamtausgaben des BMWK von etwas mehr als 11 Mrd. Euro ist das bereits erheblich. Aufgrund der andauernden Ampel-Streitereien und dem daraus erfolgten Rauswurf der FDP aus der Koalition durch Kanzler Scholz ist zudem kein Haushalt 2025 zustande gekommen. Als Folge wird der Bund 2025 in die sogenannte vorläufige Haushaltsführung gehen, durch die grundsätzlich keine weiteren Mittel zur Verfügung gestellt werden können, sondern die Mittelansätze des Haushaltes 2024 weiter gelten.

Der Bund muss nun in einer wirtschaftlichen Krise auch noch erhebliche Einsparungen im Etat des Wirtschaftsministeriums hinnehmen. Die Krisen des Robert Habeck reihen sich inflationär aneinander.

Bei der von mir angeforderten Befragung des Ministers im Haushaltsausschuss am vergangenen Mittwoch konnte Habeck nicht abschließend erklären, wie es trotz interner und externer Prüfung hierzu kommen konnte. Wir haben entsprechend Einsichtnahme in die Gutachten angefordert und werden das hunderte Millionen schwere Versagen hier weiter aufarbeiten.
 

Unsere Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung

In dieser Woche haben wir drei wichtige Initiativen für mehr Sicherheit im Alltag und effektivere Strafverfolgung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert: Unseren Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung - Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen und Wiederherstellung der Funkzellenabfragemöglichkeit“ sowie unseren Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“. Darüber hinaus beraten wir auch einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der sich ebenfalls mit der Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen befasst.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung wollen wir eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen einführen. Unsere Forderung nach einer IP-Adressen-Speicherung zur Sicherung digitaler Beweismittel wurde vom Europäischen Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Denn IP-Adressen sind als digitale Beweismittel gerade bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und weiterer schwerer Straftaten – wie etwa Terrorismus – oft der einzige Ermittlungsansatz. Ohne eine gesetzliche Speicherpflicht bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt. Zurzeit hängt es vom Zufall ab, ob die IP-Adressen bei Anfragen der Strafverfolgungsbehörden noch vorhanden sind. Der Gesetzentwurf des Bundesrats, den wir in verbundener Debatte ebenfalls beraten, geht in eine ähnliche Richtung. Bemerkenswert ist, dass dieser Entwurf im Bundesrat auch die Zustimmung von Ländern mit Regierungsbeteiligung von SPD und Grünen gefunden hat. Das zeigt: Die ideologische Ablehnungsfront der Rest-Ampel gegen die IP-Adressen-Speicherung bröckelt.

Mit unserem Antrag machen wir überdies wichtige Vorschläge, um die Vermögensabschöpfung zu stärken. Die Vermögensabschöpfung ist ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Durch eine von der unionsgeführten Bundesregierung im Jahr 2017 vorgenommene Reform wurden bereits wesentliche Verbesserungen erzielt. Jährlich werden Vermögenswerte im Wert von über 1 Mrd. Euro eingezogen. Dennoch bestehen weiterhin Optimierungsbedarfe, wie die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeigen. 

Die Speicherung von IP-Adressen ist unverzichtbar, um schwere Kriminalität im Internet zu bekämpfen. Straftäter dürfen im digitalen Raum nicht anonym bleiben. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir eine rechtssichere Basis, die Kinder schützt, Verbrechensaufklärung verbessert und den Rechtsstaat stärkt. Mit der Vermögensabschöpfung stärken wir überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu schließen wir noch bestehende Gesetzeslücken. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.

Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz

In dieser Woche bringen wir erneut unseren o.g. Entwurf in das Plenum des Deutschen Bundestages ein. Bundesminister Robert Habeck hat sich bereits vor geraumer Zeit dafür ausgesprochen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) für zwei Jahre auszusetzen. Passiert ist von Seiten des Ministers Habeck und der Bundesregierung gleichwohl seither – nichts. Zum Hintergrund: Das deutsche Lieferkettengesetz vom 16. Juli 2021 verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Sorgfaltspflichten in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu beachten. Im Sommer 2024 hat die EU eine Lieferkettenrichtlinie beschlossen. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Sie geht in verschiedenen Bereichen über das Lieferkettengesetz hinaus (u.a. erweiterte Sorgfaltspflichten, zivilrechtliche Haftung, andere Unternehmensgrößen). Es hat keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten, während sich die Unternehmen bereits auf die neuen Verpflichtungen aus der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten. Diese vermeidbare Mehrbelastung hätte einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Markt zur Folge. Die Aussetzung des Lieferkettengesetzes wäre ein einfacher und dringend erforderlicher Beitrag zum Abbau von Bürokratie und lässt sich mit unserem Gesetzesentwurf schnell umsetzen. Die Doppelbelastung deutscher Unternehmen muss vermieden werden. Es braucht jetzt sofort ein Belastungsmoratorium, damit die deutsche Wirtschaft aus der Krise findet.

Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

In erster Lesung haben wir in dieser Woche unseren Antrag Insolvenzwelle stoppen – Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen beraten. Die Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist alarmierend. Die Zahl der Regelinsolvenzen ist 2024 dramatisch gestiegen. Lange haben Vertreter der Bundesregierung die steigende Zahl an Konkursen heruntergespielt und darauf verwiesen, dass ein Großteil des Anstiegs auf eine Normalisierung nach der Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Mittlerweile wurde jedoch das Vor-Corona-Niveau überschritten. Das zeigt: Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind für viele Betriebe in Deutschland existenzgefährdend. Mit unserem Antrag fordern wir ein sofortiges Belastungsmoratorium und die Abschaffung überbordender Regulierungen wie des Lieferkettengesetzes. Wir setzen uns für eine Senkung der Unternehmenssteuern und der Strompreise ein, etwa durch eine dauerhafte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Minimum und eine bessere Abstimmung beim Ausbau erneuerbarer Energien. Arbeitskosten sollen durch eine Begrenzung der Sozialabgaben auf maximal 40 % des Bruttoarbeitslohns gesenkt werden. Zudem fordern wir eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, eine stärkere Förderung qualifizierter Zuwanderung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Auch Freihandelsabkommen und Rohstoffpartnerschaften sollen intensiviert werden, um deutsche Unternehmen international wettbewerbsfähig zu halten. Mit diesen Maßnahmen schaffen wir dringend benötigte Entlastung und stärken die wirtschaftliche Substanz Deutschlands. Damit wollen wir eine gute und langfristige Grundlage für unternehmerisches Handeln in Deutschland schaffen, anstatt Milliarden an Steuergeldern für ein kurzfristiges Wahlkampfgeschenk zu verpulvern, wie es Bundesminister Habeck und die Rumpfampel bezüglich Netzentgelten vorschlagen.

Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente 

Mit unserem Antrag Klimaneutrales Fliegen vorantreiben – Für einen Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen und wettbewerbsfähige Klimaschutzinstrumente setzen wir uns dafür ein, den Luftverkehr nachhaltiger zu gestalten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie zu erhalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Markthochlauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) durch gezielte Förderprogramme und stabile Rahmenbedingungen voranzutreiben. Mit unserem Antrag lehnen wir eine nationale Kerosinsteuer ab, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftfahrt gefährden würde. Stattdessen setzen wir auf Forschungsförderung, Innovation und den Ausbau eines einheitlichen europäischen Luftraums, um CO₂-Emissionen zu senken. Darüber hinaus verlangen wir eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um globale Lösungen für klimaneutrales Fliegen zu entwickeln. Die Modernisierung von Flugzeugflotten und die Förderung des Schienenverkehrs als Alternative auf Kurzstrecken ergänzen unser Konzept. Mit unserem Antrag machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Luftverkehr und die wirtschaftliche Stärke des Standorts Deutschland Hand in Hand gehen müssen.

Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen 

Mit unserem Antrag Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen – den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten – reagieren wir auf die alarmierenden Zahlen zu häuslicher Gewalt in Deutschland. Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal im Leben Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes Zuhause. Die steigende Zahl der Opfer verdeutlicht die Dringlichkeit eines umfassenden Handlungsansatzes. Wir setzen uns für einen dritten nationalen Aktionsplan ein, der eine flächendeckende Versorgung mit Frauenhäusern, präventive Bildungsmaßnahmen und eine verschärfte Strafverfolgung beinhaltet. Deutschlandweit fehlen derzeit Tausende Frauenhausplätze. Wir fordern daher einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften. Präventionskampagnen und gezielte Schulungen sollen gesellschaftliche Stigmata abbauen und Gewalt vorbeugen. Zudem sind härtere Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie, dringend nötig. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen und eine vorbehaltlose Anwendung der Istanbul-Konvention stellen wir den Schutz von Frauen und ihren Kindern sicher und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung. Parallel zu unserem Antrag behandeln wir auch den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in verbundener Debatte. Wenngleich wir die Ziele dieses Entwurfs teilen, sehen wir ihn inhaltlich kritisch. Zunächst ist festzustellen, dass die Ampel-Bundesregierung und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin in den drei Jahren ihrer Amtszeit bisher exakt gar nichts für von Gewalt bedrohte Frauen erreicht haben. Der von der Rest-Ampel behauptete Zeitdruck ist daher künstlich gemacht. Kritisch anzumerken ist außerdem, dass die Hilfeleistung erst in die Zukunft – ab 2030 – wirksam werden soll. Der berechtigte Personenkreis ist überdies unklar und zu weit gefasst. Auch ist die Finanzierung nicht im Einvernehmen mit den Ländern geklärt – diese müssen dem Gesetz im Bundesrat aber zustimmen, was keinesfalls sicher ist.

Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

In dieser Woche befassen wir uns in erster Lesung mit dem von einer Gruppe von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine Aufhebung der §§ 218a-219b StGB vor. § 218 StGB soll zukünftig auf Abbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren beschränkt sein. Abtreibungen mit dem Willen der Schwangeren sollen zukünftig ausschließlich im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein. Bis zur 12. Schwangerschaftswoche sollen Abtreibungen zukünftig ausdrücklich rechtmäßig sein. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt strafbar machen, die Frau bliebe straffrei. Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch und lehnen ihn ab. Für uns ist klar: Ungewollte Schwangerschaften stellen insbesondere werdende Mütter, aber auch Väter, vor existenzielle Fragen. Die Frage, wie damit umzugehen ist, betrifft auch ein neues Leben – das sich selbst nicht äußern kann. Keine Frau macht sich in einer solchen Situation die Entscheidung leicht, die Schwangerschaft fortzusetzen oder aber abzubrechen. Wir wollen Frauen in dieser sensiblen Lage bestmöglich unterstützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können. Die geltende gesetzliche Regelung ermöglicht dies und sie schützt gleichzeitig das ungeborene Leben. Diese Regelung hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist gesellschaftlich akzeptiert. Ein Kind kann niemals ohne die Schwangere, sondern nur mit ihr geschützt werden. Es gibt deshalb derzeit keinen Regelungsbedarf. Den Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, die Regelungen noch vor der Wahl und ohne ausreichende Beratungszeit im Bundestag zu ändern, lehnen wir ab. Dieses überhastete Vorgehen würde einen klugen und bewährten gesellschaftlichen Konsens aufkündigen und neue Unsicherheiten und Konflikte provozieren. Viele Länder beneiden uns um die befriedete gesellschaftliche Debatte. Wir brauchen keinen Kulturkampf, sondern praktische Hilfe für betroffene Frauen vor Ort, Vernunft statt Ideologie. Für uns steht im Vordergrund, die Versorgungslage für Frauen zu verbessern, denn hier gibt es tatsächlich Defizite. Wir wollen den Zugang zu Beratungsstellen, Unterstützungsangeboten und medizinischer Versorgung verbessern, um die werdenden Mütter in dieser Ausnahmesituation nicht allein zu lassen.

WAHLKREIS AKTUELL

Debattierclub des Domgymnasiums Verden im Deutschen Bundestag in Berlin

Der Debattierclub des Domgymnasiums Verden besuchte mich am Freitag, 29. Nobember mit ihrem Lehrer Marco Sönksen den Deutschen Bundestag und ihren Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt in Berlin.

Ich freute mich total über den Besuch. Seit Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit ist mir die Arbeit mit den jungen Erwachsenen besonders wichtig. Viele Studenten und Schüler haben bei mir ein Praktikum gemacht und so sind über die Jahre sogar Freundschaften entstanden. Ich kann gar nicht mehr zählen, wie viele Schülerinnen und Schüler in den fast 16 Jahren bei
mir in Berlin waren oder ich in den Schulen vor Ort kennenlernen durfte.
 
 
 

Besuch aus meiner Heimatgemeinde Langwedel

Über den Besuch aus meiner Heimatgemeinde Langwedel am Dienstag, 03. Dezember habe ich mich total gefreut. Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, nicht über Politik zu sprechen. Das war aufgrund der aktuellen Lage natürlich unmöglich. Dennoch kamen private Themen und die berühmten alten Zeiten und gemeinsame Erlebnisse nicht zu kurz. Danke lieber Frank für die Organisation.
 

TERMINE UND AUSBLICK IM BUND

Inland

EU / Ausland

  • 3. Dezember: BK Scholz empfängt die deutsche Mannschaft der diesjährigen internationalen Weltmeisterschaften der Berufe (World Skills)

  • 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

  • 3.-5. Dezember: World Space Forum „Sustainable Space for Sustainability on Earth“ von DLR und BMWK in Bonn

  • 4. Dezember: Regierungsbefragung mit BK Scholz

  • 4. Dezember: BM Lemke spricht zum 60. Jahrestag der Gründung der Stiftung Warentest

  • 4. Dezember: BM Heil nimmt an der Betriebsversammlung bei Volkswagen teil

  • 4.-6. Dezember: Innenministerkonferenz

  • 5. Dezember: BK Scholz empfängt Vertreter aller zivilen Freiwilligendienste

  • 5. Dezember: Wohngipfel der Bundesregierung mit BM Geywitz

  • 6. Dezember: Untersuchungsausschuss „Cum-Ex“ der Hamburgischen Bürgerschaft vernimmt BK Scholz als Zeugen

  • 7. Dezember: Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes mit Beschluss zu einer Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele

  • 7. Dezember: PK zur Vorstellung des AfD-Kanzlerkandidaten.

  • 16. Dezember: BK Scholz stellt Vertrauensfrage
  • 23. Februar 2025: Wahl zum 21. Bundestag
  • 2.-7. Dezember: Konferenz der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes

  • 2./3. Dezember: BM Habeck reist nach Kenia

  • 2.-13. Dezember: Internationale Gerichtshof verhandelt zu Rechtsgutachtem im Auftrag der VN-Generalversammlung zu Klimaschutzverpflichtungen

  • 3. Dezember: Gesundheitsministerrat (Schutz vor Passivrauchen, Herz-Kreislauf-Gesundheit, Maßnahmenpaket Arzneimittel und Medizinprodukte, Organspende)

  • 3./4. Dezember: Treffen der NATO-Außenminister

  • 5. Dezember: Verkehrsministerrat (Fahrbefähigungsverlust, Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, Durchsetzung von Fahr- und Fluggastrechten)

  • 6. Dezember: KOM-Präs. von der Leyen nimmt am Treffen der Mercosur Staaten teil

  • 6. Dezember: Telekommunikationsministerrat (Cybersicherheit, digitale Infrastruktur)

  • 7. Dezember: Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Ghana

  • 7. Dezember: Polens liberalkonservative Bürgerkoalition gibt Präsidentschaftskandidaten bekannt (mögliche Kandidaten für die Wahl im Mai 2025 sind Außenminister Sikorski und Warschaus Oberbürgermeister Trzaskowski)

  • 7. Dezember: Wiedereröffnung der Kathedrale Notre Dame in Paris mit Präsident Macron.
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